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Immer mehr Palliativärzte in Niedersachsen
Hannover, 20. November 2010 - Die "Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtete in ihrer Ausgabe vom 19. November 2010 über die gestiegene Zahl der Palliativmediziner in Niedersachsen.
Absolvierten im Jahr 2005 (in dem die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin eingeführt wurde) noch 43 Ärztinnen und Ärzte die Weiterbildung, so waren es im laufenden Jahr schon 74. Insgesamt verfügen damit 749 Mediziner in Niedersachsen über eine entsprechende Qualifikation.
Der Ärztliche Geschäftsführer der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), Dr. med. Dr. med.dent. Hans-Walter Krannich teilte in diesem Zusammenhang mit, dass die ÄKN nach wie vor die einzige Ärztekammer ist, "die eine eigene Akademie für Palliativmedizin unterhält“.
Vom kommenden Jahr an wird, so der Geschäftsführer, die Versorgung von Sterbenskranken zudem Pflichtfach im Medizinstudium. "Viele Ärzte haben“ so der Leiter der Akademie für Palliativmedizin und Hospizarbeit, Dr. med. Rainer Prönneke, gegenüber der Zeitung, "einen Nachholbedarf bei ethischen Fragestellungen". Er hat in den vergangenen Jahren einen Paradigmenwechsel vom Halbgott im weißen Kittel hin zum Arzt als Mitmenschen beobachtet. "Die Medizin verlängert heute das Leben - und damit die Alters- und Gebrechlichkeitsphase", betonte er. Die Palliativmedizin biete etwa mit der Schmerztherapie die Möglichkeit, diese Phase würdig zu gestalten.
2. Niedersächsischer Hospizpreis verliehen / Drei ambulante Pflegedienste und Ehrenamtliche ausgezeichnet
Hannover/Celle, 30. Oktober 2010 (ms) - Zum zweiten Mal wurde der Niedersächsische Hospizpreis am Samstag in Celle verliehen. Ausgezeichnet wurden je drei ambulante Pflegeeinrichtungen sowie ehrenamtlich Engagierte für ihr vorbildliches Engagement in der Hospiz- und Palliativarbeit. Die Niedersächsische Hospiz-Stiftung hat diesen Preis in Kooperation mit dem Niedersächsischen Sozialministerium ausgeschrieben. Erstmals wurde der Preis, der in dieser Form bundesweit einmalig ist, im Jahr 2007 vergeben.
Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan überreichte im festlichen Rahmen im Celler Herzogschloss den mit 3.000 Euro dotierten ersten Preis dem Kinderpflegedienst "krank und klein, bleib daheim“ aus Sulingen. Den mit einem Preisgeld von 2.000 Euro verbundenen zweiten Preis erhielt die Diakonie- und Sozialstation aus Barsinghausen-Ronnenberg. Der dritte Preis und damit ein Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro ging an die examinierten Krankenschwestern Gisela Kietsch-Brill und Claudia vom Wintjes vom Pflegedienst KiWi in Rinteln.
Für ihr vorbildliches ehrenamtliches Engagement bei der Begleitung schwer kranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen wurden Marie-Luise Mennecke von der Hospizgruppe Einbeck, Karla Herrgesell vom Hospiz Am Hohen Tore aus Braunschweig sowie Irmgard Doering vom Hospizverein Hildesheim und Umgebung e.V. mit dem Niedersächsischen Hospizpreis geehrt. Die Auszeichnung für Ehrenamtliche ist mit einer von Meike Werk aus Seeburg gestalteten Plastik und einem Sachpreis im Gesamtwert von rund 1.600 Euro verbunden.
"Alle, die in der palliativen und hospizlichen Betreuung dazu beitragen, Menschen auf ihrer letzen Reise auf humane Weise zu begleiten, sind wichtig“, betonte Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan. Insbesondere das ehrenamtliche Engagement sei aus der Hospizarbeit nicht wegzudenken. "Dieser Einsatz vieler Frauen und Männer ist keinesfalls selbstverständlich“, so die Ministerin. Der vom Land unterstützte Hospizpreis sei eine gute Gelegenheit, diese wichtige Arbeit auch nach außen zu tragen.
In Niedersachsen engagieren sich laut Ulrich Domdey, Vorsitzender der Hospiz-Stiftung Niedersachsen (Hildesheim), in Niedersachsen mehr als 11.000 Frauen und Männer ehrenamtlich in mehr als 127 Hospizinitiativen, -gruppen und -vereinen sowie 16 stationären Hospizen. Etwa 3.500 Ehrenamtliche begleiteten Sterbende und deren Angehörige in ihrer häuslichen Umgebung. Rund 1.500 Ehrenamtliche begleiten Trauernde. Wieder andere setzen sich durch Vorträge und Öffentlichkeitsarbeit für einen anderen Umgang mit Sterben, Tod und Trauer in der Gesellschaft ein. "Für diese gesellschaftspolitisch wichtige Arbeit gibt es, anders als für das hauptberufliche Feld, bisher keine institutionelle Finanzierungshilfe“, erläuterte Domdey.
Weitere Informationen: www.hospiz-stiftung-niedersachsen.de
Ambulante Behandlungsleistungen für schwerstkranke Kinder und Jugendliche in Niedersachsen Ross-Luttmann: "Bestmögliche Versorgung in gewohnter Umgebung"
Hannover, 4. Februar 2010 (ms) - "Sehr erfreut und dankbar" hat sich Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann über die jetzt erzielte Einigung bei der Vergütung spezialisierter ambulanter Behandlungsleistungen für schwerst- und sterbenskranke Kinder und Jugendliche in Niedersachsen gezeigt. Ross-Luttmann: "Schwerst- und sterbenskranke Kinder und Jugendliche müssen die bestmögliche Versorgung in ihrer gewohnten Umgebung erhalten. Die Einigung trägt dazu bei, dass auch Angehörige ihre ganze Kraft stärker den betroffenen Kindern und Jugendlichen widmen können."
Die Spitzen der niedersächsischen gesetzlichen Krankenkassen, die pädiatrische Palliativ-AG Niedersachsen/Bremen und das vom Land geförderte "Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e.V." haben sich jetzt über neue Vergütungsregeln verständigt. Damit finanzieren in Niedersachsen – neben Bayern – bundesweit erstmals die Krankenkassen ein modellhaftes Versorgungsnetz für die flächendeckende Versorgung sterbenskranker Kinder und Jugendlicher.
In Niedersachsen sterben jährlich ca. 150 Kinder und Jugendliche an den Folgen nicht heilbarer Erkrankungen, so beispielsweise als Folge von Frühgeburtlichkeit, Nerven-, Stoffwechsel-, Muskel- oder anderen Organerkrankungen sowie Krebs.
§ 37b Abs. 1 Satz 4 SGB V normiert ausdrücklich, dass bei der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) "die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen" sind. Dennoch enthalten weder die SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Kassen (G-BA) noch die "Gemeinsamen Empfehlungen nach § 132d Abs. 2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung" nähere Ausführungen über eine speziell auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete palliativmedizinische Versorgung.
Weitere Informationen: www.betreuungsnetz.org
Palliativversorgung: Ziele noch nicht erreicht, weiterer Reformbedarf benannt / Große Einigkeit der Experten beim Hauptstadtkongress
Berlin, 28. Mai 2009 (ots) - In der Palliativversorgung klafft weiterhin eine große Lücke zwischen gesetzlichem Auftrag und Wirklichkeit: Auch wenn bereits einige Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen wurden, gibt es derzeit noch keine flächendeckende Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Dieses Ziel der Gesundheitsreform 2007 ist noch nicht erreicht. Darin waren sich die Experten einig, die beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit miteinander diskutierten.
"Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Hospiz- und Palliativversorgung ambulant und stationär umzusetzen, in der ein Miteinander von allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung möglich wird", sagte Prof. Dr. med. Friedemann Nauck, Direktor der Abteilung Palliativmedizin im Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen und Vorstandsmitglied der Akademie für Palliativmedizin und Hospizarbeit der Ärztekammer Niedersachsen. Seiner Meinung nach müsse bei der Regelung der Finanzierung der SAPV nach § 132d Abs.1 SGB V mit den Kostenträgern gemeinsam definiert werden, was unter "allgemeiner" und "spezialisierter" Palliativversorgung zu verstehen sei. Unbedingt sei zu verhindern, dass Missverständnisse die ambulante Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen eher erschweren als verbessern.
Der gesetzliche Auftrag könne aber nur umgesetzt werden, so Nauck, "wenn es gelingt, Palliative Care Teams mit hoher Qualifikation zu etablieren, die ausreichend finanziert sind, um eine 24-Stunden-Bereitschaft durch gut weitergebildete Ärzte und Pflegende für eine Region zur Verfügung zu stellen". Diese müssten neben der erforderlichen Vernetzung der bestehenden Anbieter akut beratend und unterstützend tätig sein, um nicht nur die medizinischen und pflegerischen Probleme, sondern in besonderer Weise die immer drängenderen ethischen Fragestellungen gemeinsam beantworten zu können. Ziel sei es, häufiger als bisher ein Leben bis zuletzt im häuslichen Bereich zu ermöglichen.
Einig waren sich alle Experten, dass die palliativmedizinische Betreuung auf der hohen Fachkompetenz sowie auf inter- und multidisziplinärer Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen wie Ärzten, Pflegenden, Seelsorgern, Psychologen, Trauerbegleitern, Physiotherapeuten, Sozialarbeitern und ehrenamtlichen Mitarbeitern basiert.
Eröffnung der Palliativstation im St. Bernward-Krankenhaus / Sozialministerin Ross-Luttmann: "Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde“
Hildesheim/Hannover, 6. Mai 2009 (ms) - Das St. Bernward Krankenhaus Hildesheim verdoppelt seinen Palliativbereich auf insgesamt acht Betten. Die zuvor der onkologischen Abteilung angegliederten Palliativbetten werden nun als eigenständige Station geführt.
"Palliativmedizin und Hospizarbeit tragen gemeinsam dazu bei, sterbenskranken Menschen die Angst vor Schmerzen zu nehmen und ihnen ein Leben in Würde bis zuletzt zu ermöglichen. Wir treten dafür ein, dass Menschen an der Hand anderer sterben können, und nicht durch die Hand anderer“, verdeutlichte Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann heute in Hildesheim anlässlich der Eröffnung der Palliativstation. Und weiter: "Ziel der Landesregierung ist, die Palliativversorgung in Niedersachsen weiterzuentwickeln und zu verbessern.“
Mit bislang 32 vom Land geförderten Palliativstützpunkten gewährleiste das Land schon nahezu flächendeckend eine vernetzte palliativmedizinische und Hospiz-Versorgung der Bevölkerung, so die Ministerin. Mit dem Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung habe das Land den Schwerpunkt auf die Errichtung von Palliativstützpunkten als örtliche Netzwerke der Palliativversorgung gelegt. Anbieter ambulanter und stationärer palliativmedizinischer und Hospiz-Leistungen sollen dort eng zusammen arbeiten. Insgesamt erhalten die Stützpunkte über einen Zeitraum von vier Jahren jeweils 55.000 Euro Fördermittel.
Das St. Bernward Krankenhaus ist Kooperationspartner des Palliativstützpunktes Hildesheim, der 2007 durch Teilung des damaligen Palliativstützpunktes Hameln-Pyrmont/Hildesheim entstanden ist. Der Bereich des Palliativstützpunktes Hildesheim erstreckt sich auf die Stadt Hildesheim, Teile des Landkreises Hildesheim sowie auf den südwestlichen Raum Salzgitter. Ebenfalls beteiligt an diesem Stützpunkt ist das Städtische Klinikum Hildesheim mit zehn Palliativbetten.
Runder Tisch diskutiert Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen in Deutschland
Berlin, 28. Januar 2009 (bäk) - Die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland hat in den vergangenen 25 Jahren große Fortschritte gemacht. Immer noch aber werden viele der schwerstkranken und sterbenden Menschen von entsprechenden ambulanten und stationären Angeboten nicht erreicht; sie leiden unter Schmerzen und anderen belastenden Symptomen und fühlen sich häufig an ihrem Lebensende alleingelassen.
Die Erfahrungen der Betroffenen standen im Mittelpunkt aktueller Beratungen in Berlin: Mit der konstituierenden Sitzung eines Runden Tisches setzten die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK) den Arbeitsprozess zur Entwicklung einer nationalen "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ in Gang. Vertreter von rund 40 Organisationen und Institutionen kamen in Berlin zusammen, um die Eckpfeiler der Arbeit für die nächsten anderthalb Jahre festzulegen.
"Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft mit einem zunehmenden Anteil chronisch unheilbarer Erkrankungen müssen wir uns intensiv mit der Frage auseinandersetzen, wie wir mit Sterben und Tod umgehen. Die Charta kann in dieser Hinsicht auch ein wirksamer Gegenpol zu den furchtbaren Erscheinungen in jüngster Zeit sein, schwerstkranken Menschen Möglichkeiten zum assistierten Suizid anzubieten“, betonte Prof. Dr. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der BÄK, im Rahmen der Auftaktveranstaltung.
Die inhaltliche Ausarbeitung der Charta wird in Arbeitsgruppen vorgenommen. Dabei stehen folgende Themenbereiche im Fokus: rechtliche und ethische Fragen am Lebensende, Öffentlichkeitsarbeit, Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, Aus-, Fort- und Weiterbildung aller in diesem Bereich Tätigen, Wissenschaft und Forschung sowie Fragen der internationalen Zusammenarbeit. "Die Entwicklung in diesen Feldern soll gefördert werden, um eine menschliche Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen zu ermöglichen“, betonte Prof. Dr. Raymond Voltz, Vizepräsident der DGP.
Aufgabe der Arbeitsgruppen in den kommenden Monaten wird es sein, die Ist-Situation in Deutschland und/oder anderen, in der Palliativ-Hospizarbeit weiterentwickelten Ländern zu beschreiben, daraus Ziele für Deutschland zu definieren und einen Realisierungsplan für die Umsetzung aufzustellen. Ziel ist die Verabschiedung einer gemeinsamen Charta aller gesellschaftlich und gesundheitspolitisch relevanten Gruppen bis Juni 2010.
Die föderalen Strukturen in Deutschland mit den unterschiedlich verteilten Aufgaben und Kompetenzen von Politik und handelnden Personen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene sowie das gegliederte Gesundheitssystem in Deutschland mit der in hohem Maße auf die Selbstverwaltungskörperschaften übertragenen Verantwortung sollen bei dem Konsensusprozess berücksichtigt werden. "Nur wenn der Charta-Prozess tatsächlich im Sinne einer umfassenden Beteiligung partizipativ angelegt ist, wird die Charta am Ende auch in ihrer Umsetzung erfolgreich sein“, erklärte Dr. Birgit Weihrauch, Vorsitzende des DHPV.
Prof. Dr. Christof Müller-Busch, Präsident der DGP, stellte den Charta-Prozess in einen Zusammenhang mit den auch im Deutschen Bundestag diskutierten Fragen am Ende des menschlichen Lebens: "Es ist dringend notwendig, einen gesellschaftlichen Konsens über drängende Fragen schwerstkranker Patienten und ihrer Angehörigen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Umgang mit der Sterbehilfe-Debatte und Therapieentscheidungen am Lebensende zu erzielen.“
4. Niedersächsischen Krebspreis an Hospizarbeit Region Wolfsburg / Gesundheitsministerin Ross-Luttmann: "Kindern und Jugendlichen bei kindgerechter Trauerarbeit helfen“
Hannover, 16. Januar 2009 - "Wenn Menschen schwerstkranken Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen beistehen, verdient das unsere vollste Hochachtung. Die Hospizarbeit Region Wolfsburg e.V. ist ein würdiger Preisträger des Niedersächsischen Krebspreises. Damit ehren wir die Arbeit aller Menschen, die sich in besonderer Weise mit den seelischen und körperlichen Belastungen einer Krebserkrankung auseinandersetzen", sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann bei ihrer Laudatio zur Verleihung des vierten Niedersächsischen Krebspreis im Maritim Airport Hotel Hannover. Für sein Projekt "Trostinsel" erhält der Verein den mit 10.000 Euro dotierten Krebspreis des Berufsverbandes Niedergelassener Internistischer Onkologen Niedersachsen e.V.
Die "Trostinsel" unterstützt Kinder und Jugendliche, wenn sie mit dem Sterben oder dem Tod eines nahen Angehörigen konfrontiert sind. "Kinder und Jugendliche trauern anders als wir Erwachsene. Sie benötigen Hilfe, einen eigenen Weg der Trauerarbeit zu finden", betonte Mechthild Ross-Luttmann: "Die Trostinsel ist ein guter Ort, der Kindern und Jugendlichen bei der Suche nach einer kindgerechten Trauer helfen kann."
Der Verein Hospizarbeit Region Wolfsburg e.V. steht im Rahmen des vom Land geförderten Palliativstützpunktes Süd-Ost-Niedersachsen Menschen bei, die schwerstkrank sind und sterben müssen. Damit fügt er sich in das niedersächsische Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Niedersachsen. Schwerpunkt des Konzepts ist die landesweit flächendeckende Errichtung von Palliativstützpunkten. Sie dienen als Netzwerke der örtlichen Leistungserbringer der Hospizarbeit und der Palliativversorgung. 28 Stützpunkte sind bereits entstanden, jeder erhält über einen Zeitraum von vier Jahren Zuwendungen von insgesamt bis zu 55.000 Euro.
"Niedersächsische Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung“ startet / Sozialministerin Ross-Luttmann: "Sterben muss in Würde möglich sein“
Hannover, 2.
Januar 2009 - "Wir treten dafür ein, dass Menschen an der Hand anderer sterben und nicht durch die Hand anderer. Sterben muss in Würde möglich sein. Die palliativmedizinische, palliativpflegerische und hospizliche Versorgung und Betreuung schwerstkranker sterbender Menschen ist der positive Gegenentwurf zu einem Ruf nach aktiver Sterbehilfe“ sagte Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann.
Mit der Errichtung der "Niedersächsischen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung“ schafft das Land Niedersachsen eine zentrale Stelle für die Weiterentwicklung der Hospizarbeit und Palliativversorgung.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes sind in den letzten Jahren bereits 28 Palliativstützpunkte als Netzwerke der örtlichen Leistungserbringer der Hospizarbeit und Palliativversorgung entstanden. Eine flächendeckende Errichtung solcher Palliativstützpunkte ist damit nahezu erreicht. "Die nachhaltige Weiterentwicklung der Hospizarbeit und Palliativversorgung in Niedersachsen bleibt ein zentrales Anliegen der Landesregierung“, so Mechthild Ross-Luttmann.
Die "Niedersächsische Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung“ wird vor allem folgende Funktionen wahrnehmen:
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Bindeglied zwischen dem Niedersächsischen Sozialministerium und der Hospizarbeit und Palliativversorgung in ihrer Gesamtheit
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Unterstützung und Beratung der Landesregierung in Fragen der weiteren Entwicklung der Hospizarbeit und Palliativversorgung
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Unterstützung beim Aufbau neuer Initiativen im haupt- und ehrenamtlichen Bereich der Hospizarbeit und Palliativversorgung
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Mitwirkung bei der Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung als neuer Leistung der gesetzlichen Krankenkassen auf Landesebene
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Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die haupt- oder ehrenamtlich mit der Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen befasst sind
Prof. Dr. med. Winfried Hardinghaus wird die neugeschaffene Zentralstelle leiten. Als ärztlicher Direktor des Klinikums St. Georg GmbH - Krankenhaus St. Raphael - in Ostercappeln hat er dort bereits vor einigen Jahren die Bewegung "Spes Viva“ ins Leben gerufen. Ziel dieser Initiative ist es, die Situation schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen sowohl im Krankenhaus als auch in der ambulanten Vernetzung zu verbessern.
Das Büro der "Niedersächsischen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung“ ist in den Räumen des Landkreises Osnabrück untergebracht. Ab dem 5. Januar 2009 ist es unter der Telefonnummer 0541/5018000 zu erreichen.
Eröffnung der Wanderausstellung "Ein Koffer für die letzte Reise“ / Sozialstaatssekretärin Dr. Hawighorst: "Menschen am Lebensende nicht alleine lassen“
Hannover, 30. Mai 2008 - "Ehrenamtlich und hauptberuflich in der Palliativ- und Hospizversorgung Engagierte tragen wesentlich dazu bei, dass sterbenskranke Menschen in Ruhe und Würde den ,Koffer’ für ihre letzte Reise zusammenstellen können.“ Zur Eröffnung der gleichnamigen Wanderausstellung "Ein Koffer für die letzte Reise“ im Historischen Museum in Hannover betonte Sozialstaatssekretärin Dr. Christine Hawighorst, dass es entscheidend sei, Menschen beim Sterben nicht alleine zu lassen. "Wir müssen ihren Bedürfnissen Rechnung tragen und ihnen und ihren Angehörigen dabei helfen, letzte Dinge in ihrem Sinne zu regeln“, so Hawighorst.
Die Ausstellung ist aus einem Kunstprojekt entstanden, das die drei hannoverschen Hospize - das Uhlhorn Hospiz, das Hospiz Luise und das Hospiz Misburg - gemeinsam in die Landeshauptstadt geholt haben. Mehr als 100 Bürger, Prominente und Künstler aus ganz Deutschland haben dafür einen Koffer gepackt, der sie auf ihrer letzten Reise begleiten soll.
Hawighorst nahm den Start des Projektes in Hannover zum Anlass, die wichtige Rolle der Hospizbewegung und der Palliativmedizin als Begleiter eines humanen Sterbens hervorzuheben. Es gehe den in den Hospizen Engagierten darum, den Tod nicht in einer einsamen Kammer geschehen zu lassen, sondern ihn wieder in das Leben mit hinein zu nehmen, so die Sozialstaatssekretärin.
Die Beratung und Begleitung von Sterbenden und ihren Angehörigen sei eine Aufgabe, die mehr als andere auf vernetzte Versorgungsstrukturen angewiesen sei, so Hawighorst. Deshalb kooperierten in den bereits 25 vom Land geförderten Palliativstützpunkten ambulante und stationäre Hospize, palliativmedizinisch qualifizierte Mediziner, ambulante Palliativ- oder Pflegedienste sowie Krankenhäuser mit einer geeigneten palliativmedizinischen Infrastruktur. Im Zeitraum von 2006 bis 2012 fördert das Land die Palliativstützpunkte mit voraussichtlich 2,2 Millionen Euro.
Die Resonanz auf diese - bundesweit einmaligen - Palliativnetzwerke sei erfreulich groß. "Ich bin daher zuversichtlich, dass in absehbarer Zeit flächendeckend Palliativstützpunkte in Niedersachsen entstehen werden“, sagte Hawighorst.
Als beispielgebend lobte die Sozialstaatssekretärin die Region Hannover, in der sich bereits sehr früh ein vielfältiges Angebot der Palliativversorgung mit drei Hospizen und einem "Runden Tisch Palliativ- und Hospizarbeit“ entwickelt habe. Deshalb gehörte die Region auch zu den ersten geförderten Stützpunkten. Dort sind zehn Leistungserbringer aus unterschiedlichen Bereichen der Palliativ- und Hospizversorgung beteiligt.
"Sterben in Würde" - Grundsätze und Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte<
Berlin, 10. Januar 2008 (bäk) - Die "Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung" und die "Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis" liegen jetzt unter dem Titel "Sterben in Würde" in einer Broschüre vor.
Die "Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" wurden 1998 erstmals veröffentlicht. Eine überarbeitete Fassung erschien im Jahre 2004 als Reaktion auf das in den Niederlanden in Kraft getretene Euthanasiegesetz, wonach aktive Euthanasie unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt. Die "Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis" unterstreichen die Bedeutung der Patientenautonomie und "mögen Patienten und Ärzten eine Hilfestellung bei der Bewältigung der vielfältigen und schwierigen Fragen im Zusammenhang mit dem Lebensende und dem Wunsch nach einem menschenwürdigen Sterben geben“, so der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, bei der Vorstellung der Veröffentlichung.
Weitere Informationen: Sterben in Würde (Dokument zum Download, pdf-Datei, 121 KB)
Sozialministerin Ross-Luttmann: "Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde“
HANNOVER, 22. November 2007 - "Palliativversorgung ist humane Sterbebegleitung. Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde", sagte heute Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann auf dem Forum "Palliativversorgung in Niedersachsen" von Sozialministerium und Ersatzkassenverbänden in Niedersachsen. "Die Palliativversorgung ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Sie widmet sich dem Leben und betrachtet das Sterben als einen Vorgang, der zum Leben gehört, und der weder beschleunigt noch verzögert werden sollte. Sie sorgt für eine Erleichterung der Schmerzen und anderer quälender Symptome und bietet zugleich Unterstützung bis zum Tod."
Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann wies darauf hin, dass die Initiative der Landesregierung vor Ort auf große Resonanz gestoßen sei und bisher bereits zur Gründung von 23 Palliativstützpunkten geführt habe. "Wir sind auf einem sehr guten Weg und wollen bis Ende nächsten Jahres bis zu 40 Palliativstützpunkte in Niedersachsen gegründet haben. Wir dürfen und wollen die Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt nicht allein lassen. Und dabei müssen wir auch die Angehörigen sterbender Menschen im Blick haben", so Ross-Luttmann. Im Zeitraum von 2006 bis 2012 fördert das Land mit voraussichtlich 2,2 Millionen Euro.
Gesetzlich Krankenversicherte haben seit 1. April Anspruch darauf, im Fall einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit eng begrenzter Lebenserwartung so versorgt zu werden, dass sie bis zuletzt zu Hause bleiben können. Dabei geht es um zusätzliche ärztliche und pflegerische Leistungen, die bei Bedarf rund um die Uhr erbracht werden, aber auch um Koordination der Versorgung und Beratung. "Wir wollen den Betroffenen die Angst nehmen, mit ihren Schmerzen alleine dazustehen. Und die Angehörigen sollen wissen, an wen sie sich mit ihren Fragen wenden können", sagte der Leiter der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV in Niedersachsen, Jörg Niemann.
Vertragspartner der Krankenkassen werden Palliativ-Care-Teams, die es bislang in der Vertragsversorgung noch nicht gibt. In den Teams arbeiten Ärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste zusammen, die ihrerseits mit Pflegeheimen und Hospizen kooperieren. Mögliche Initiatoren dieser Teams könnten die vom Land geförderten Palliativstützpunkte sein, die bislang an 23 Standorten tätig sind.
Sozialministerin Ross-Luttmann sagte, der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen sei
gesetzlich dazu aufgerufen, die gewachsenen Versorgungsstrukturen zu berücksichtigen. "Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses muss ermöglichen, hier in Niedersachsen die in den Palliativstützpunkten bereits vorhandenen Strukturen in eine Vertragsgestaltung mit den gesetzlichen Krankenkassen einzubeziehen."
Darüber hinaus setzt sich Ross-Luttmann dafür ein, die bislang immer noch restriktive Verordnungspraxis von Morphinen bei Sterbenskranken auf den Prüfstand zu stellen. "Der Gedanke dass Abhängigkeit entsteht ist bei Todkranken zu vernachlässigen. Es geht um die Schmerzfreiheit und Sterben in Würde, wie es in zunehmendem Maße den Patienten in Hospizen ermöglicht wird."
Insgesamt erfolge durch viele Ärzte ein noch zu restriktiver Einsatz von Morphinpräparaten. "Hier muss auch im Bereich des Medizinstudiums angesetzt werden. Bislang gibt es nur an einzelnen Universitäten freiwillige Angebote. Aber Schmerzmedizin sollte Regelfach in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werden", so Ross-Luttmann. Auf der nächsten Gesundheitsministerkonferenz der Länder will sie ebenso dafür werben wie bei den Wissenschaftsministern. "Wenn den Patienten ein schmerzfreies Sterben in Würde ermöglicht wird, brauchen wir keine Diskussion um Sterbehilfe."
Palliativzentrum Göttingen feierlich eröffnet / Palliativstation und Palliativambulanz der Universitätsmedizin Göttingen mit 3,48 Millionen Euro der Deutschen Krebshilfe eingerichtet
Göttingen, 18. Januar 2007 (umg) - Das neue Palliativzentrum Göttingen wurde heute, am Donnerstag, dem 18. Januar 2007, feierlich eröffnet. Über 300 Gäste aus Wissenschaft, Gesundheitswesen, Politik und Wirtschaft begleiteten den Festakt für das neue, in Niedersachsen einmalige Projekt.
"Das Zentrum für Palliativmedizin an der Universität Göttingen schließt eine Versorgungslücke", betonte der Geschäftsführer der Deutschen Krebshilfe, Gerd Nettekoven, in seiner Ansprache. "Wir sind der Deutschen Krebshilfe sehr dankbar für die großzügige Förderung", erklärte Professor Dr. Cornelius Frömmel, Sprecher des Vorstandes Universitätsmedizin Göttingen. "Zusammen mit der Stiftungsprofessur der Deutschen Krebshilfe sind Forschung, Lehre und Patientenversorgung in der Palliativmedizin an der Universitätsmedizin Göttingen jetzt gut etabliert. Dieses Engagement der Deutschen Krebshilfe ist in Zeiten zurückgehender Mittel unverzichtbar."
"Eine gute und flächendeckende Palliativmedizin lässt den Ruf nach aktiver Sterbehilfe verhallen. Menschen, die unheilbar krank sind und sich dennoch aufgehoben fühlen, deren Schmerzen wirksam bekämpft und deren Sorgen ernst genommen werden, erleben auch die letzten Tage und Wochen ihres Lebens als lebenswert", sagte Nettekoven.
Die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Mechthild Ross-Luttmann, sagte in ihrem Grußwort: "Es ist eine großartige Leistung, dass so viele Menschen Zeit, Geld und Energie "geopfert" haben, damit wir dieses Zentrum nur fünfzehn Monate nach dem ersten Spatenstich in Betrieb nehmen können." Die ersten Patienten konnten Mitte Januar 2007 auf der Palliativstation aufgenommen werden. Auch im ambulanten Bereich wurden bereits die ersten Patienten behandelt.
Das neue Palliativzentrum verfügt über zehn Betten, darunter acht Einzelbetten mit rooming-in-Möglichkeit für Angehörige, und ein Doppelzimmer. Jedes Patientenzimmer im Erdgeschoss hat einen Zugang nach außen, damit die Patienten auf der Terrasse verweilen können. Die Station hat einen Begegnungs- und Rückzugsraum für Familien und Angehörige. Architektonisch besonders interessant sind der 'Raum der Stille', ein Zimmer, das als Klangraum angelegt ist, sowie ein modernes funktionales Erlebnisbad. "Bei allen baulichen Ideen steht die Funktion im Interesse der Patienten über allem", sagte Prof. Friedemann Nauck, Direktor der Abteilung Palliativmedizin. "Wir haben das Konzept mit Bedacht entwickelt. Diese Station ist auch eine Wohnstation." Im Palliativzentrum Göttingen arbeiten derzeit vier Ärzte, zehn Krankenschwestern, ein Psychologe und in naher Zukunft eine Sozialarbeiterin.
In der Außengestaltung und Inneneinrichtung unterscheidet sich das neue Palliativzentrum deutlich von den übrigen Stationsbereichen am Universitätsklinikum Göttingen. So wurde die Außenfassade des Bettenhauses im Bereich des Palliativzentrums mit viel Glas umgestaltet. Das Palliativzentrum hat einen eigenen, separaten Eingang. Für die Inneneinrichtung wurden hochwertige Materialien verwendet: Neben psychologisch ausgewählten Farben und einer wohnlichen Atmosphäre besitzt die Station eine angenehme Raum-Akustik.
Zum neuen Palliativzentrum gehört eine Tagesklinik für die ambulante Versorgung von Palliativpatienten. Dem Patienten soll nach Bewältigung seiner Krise eine weitgehend angstfreie Entlassung nach Hause möglich werden. Die Einbindung in ein ambulantes Setting schafft mehr Vertrauen für seinen Aufenthalt zu Hause, die Kooperation mit den niedergelassenen Haus- und Fachärzten ist hergestellt.
Die Deutsche Krebshilfe hat das Vorhaben mit 3,48 Millionen Euro maßgeblich finanziert. Zusammen mit der enormen Unterstützung aus der Region durch den Göttinger "Förderverein für Palliativpatienten an der Universitätsklinik Göttingen e.V." konnte das neue Palliativzentrum Wirklichkeit werden.
Das Palliativzentrum Göttingen versorgt schwerstkranke und unheilbar kranke Menschen mit einer besonderen medizinischen, pflegerischen, psychologischen und sozialen Betreuung. Diese Patienten brauchen besondere Zuwendung, Begleitung und Behandlung. Ziel palliativmedizinischer Betreuung ist es, das Leiden zu lindern und die Lebensqualität für die Patienten und deren Familien in den letzten Wochen und Monaten des Lebens zu stabilisieren und - soweit möglich - zu verbessern. Dazu gehören eine individuell angepasste Schmerzbehandlung und Symptomkontrolle, eine ganzheitliche Betreuung und Pflege sowie die psychologische und spirituelle Begleitung. Nach einem Aufenthalt, der begrenzt sein soll, werden die Patienten bald wieder in die häusliche oder ambulante
Palliativpflege entlassen.
Die Palliativmedizin hüllt sich wie ein schützender Mantel (lat. pallium) um schwerstkranke und sterbende Menschen. Ihr Anliegen ist es, "nicht dem Leben Tage zu geben, sondern den Tagen Leben". Nach wie vor gibt es in Deutschland einen Mangel an Palliativzentren und entsprechend ausgebildeten Ärzten und Pflegern. Dieses Notstandes nimmt sich die Deutsche Krebshilfe an: Seit sie 1983 in Köln die erste Palliativstation eröffnete, hat sie dazu beigetragen, das palliativmedizinische Netz in Deutschland enger zu knüpfen. Nun hat auch die Universität Göttingen ein Zentrum für Palliativmedizin sowie eine Stiftungsprofessur für Palliativmedizin, die Professor Dr. Friedemann Nauck inne hat, erhalten.
Erster Lehrstuhl für Palliativmedizin in Niedersachsen: Professor Nauck übernimmt Stiftungsprofessur in Göttingen
Göttingen, 16. November 2006 (ukg) - Seit dem 1. Oktober 2006 ist Professor Dr. med. Friedemann Nauck Inhaber der neuen Stiftungsprofessur und des Lehrstuhls für Palliativmedizin der Deutschen Krebshilfe sowie Direktor der Abteilung Palliativmedizin am Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen.
Damit hat er auch die Aufgabe übernommen, den Aufbau des neuen Göttinger Palliativzentrums voranzutreiben. Professur und Lehrstuhl für Palliativmedizin sind einmalig in Niedersachsen. Außer in Göttingen gibt es bundesweit nur noch vier weitere Lehrstühle für Palliativmedizin. Das neue, am Universitätsklinikum Göttingen eingerichtete Palliativzentrum ist ebenfalls das einzige seiner Art in
Niedersachsen und eines von fünf überhaupt in Deutschland. Professor Nauck will mit seiner Professur und dem Lehrstuhl für Palliativmedizin Impulse in der Forschung und für die Ausbildung von Ärzten setzen. Die Deutsche Krebshilfe fördert Stiftungsprofessur und Lehrstuhl Palliativmedizin für fünf Jahre mit insgesamt einer halben Million Euro. Den Bau des Palliativzentrums in Göttingen unterstützt sie mit weiteren drei Millionen Euro.
Nach einer Ausbildung zum Krankenpfleger machte der heute 51-jährige Tübinger Friedemann Nauck Abitur auf dem zweiten Bildungsweg und studierte Medizin in Bonn. Es folgten die Facharztweiterbildung für Anästhesiologie in Bonn und die Weiterbildung in Palliativmedizin in Oxford. Während seiner langjährigen Tätigkeit am Malteser Krankenhaus mit dem ersten Lehrstuhl für Palliativmedizin am Zentrum für Palliativmedizin der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, baute er eine Palliativstation, einen Konsiliardienst sowie eine Fort- und Weiterbildungsakademie auf. Von 1991 bis 2002 war Nauck als Oberarzt, seit 2003 als leitender Oberarzt der Abteilung für Anästhesie, Intensiv-/Palliativmedizin und Schmerztherapie am Malteser Krankenhaus in Bonn tätig. Professor Nauck ist verheiratet und hat zwei Kinder.
In der Forschung für die Palliativmedizin setzt Professor Nauck auf Forschungsverbünde mit Abteilungen des Bereichs Humanmedizin, aber auch mit anderen palliativmedizinischen Einrichtungen in Deutschland. Komplexe Fragen sollen in Kooperation mit den palliativmedizinischen Lehrstühlen an den Universitäten Aachen, Bonn, Köln und München erarbeitet werden. Schwerpunkte in der Forschung will Nauck zunächst auf die Untersuchung von Vorstellungen und Wünschen der Patienten am Lebensende setzen. Außerdem will er sich forschend Fragen der Qualitätssicherung in der Palliativmedizin und der ambulanten palliativmedizinischen Betreuung widmen.
Um die palliativmedizinische Versorgung von Patienten vor Ort und in der Region Göttingen weiter auszubauen, will Nauck mehrere Wege gehen. Für das Universitätsklinikum Göttingen und die Versorgung dort plant er neu einen "Konsiliardienst". Dieser wird den Ärzten in allen Fachabteilungen zur Beratung und Mitbehandlung ihrer Patienten zur Verfügung stehen. Der palliativmedizinische Dienst SUPPORT II soll nach den Plänen Naucks auch weiterhin eine wichtige Rolle für die ambulante pflegerische und ärztliche Beratung und Behandlung von Patienten in der Göttinger Region spielen. Der ambulante Palliativdienst soll in enger Kooperation mit den niedergelassenen Haus- und Fachärzten und den Hospizdiensten die spezialisierte ambulante Palliativversorgung sicherstellen und weiterhin schwerkranke und sterbende Menschen in ihrer häuslichen Umgebung betreuen. "Künftig wird der Dienst strukturell in die Abteilung Palliativmedizin integriert werden", sagt Nauck. "Weiterhin offen ist die Finanzierung. Sie muss langfristig gesichert werden."
Akademie für Palliativmedizin und Hospizarbeit lädt zum Hospiztag ins Ärztehaus Hannover
Hannover, 17. Oktober 2006 - Die Akademie für Palliativmedizin und Hospizarbeit lädt alle Interessierten herzlich zum Hospiztag am 1. November 2006 ins Ärztehaus Hannover, Berliner Allee 20, ein. Im Mittelpunkt der Veranstaltung, die von 17 bis 20 Uhr dauert, steht der Festvortrag "Leid Tragen" des Münchener Dermatologen und Theologen Prof. Dr. med. Dipl.theol. Matthias Volkenandt. Weitere Informationen: Tel.: 0511/380-2493
"Gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen ist nötig" / Arbeitsgruppe der Akademie für Ethik in der Medizin stellt "Göttinger Thesen" vor
Hannover, 15. September 2006 - Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sollen demnächst gesetzlich geregelt werden. Der Deutsche Juristentag wird das Thema wieder in die öffentliche Diskussion bringen, die Bundestagsfraktionen planen Gruppenanträge für ein neues Gesetz. Die Arbeitsgruppe der Akademie für Ethik in der Medizin e.V (AEM) hat dazu die "Göttinger Thesen" vorgestellt. "Wir brauchen in Deutschland einen verantwortungsbewussten und verbindlichen Umgang mit Patientenverfügungen", erklärt Dr. med. Gerald Neitzke, Abteilung Geschichte, Ethik und Philosophie der Medizin und Koordinator der Arbeitsgruppe, "wir bieten mit diesem wissenschaftlich und interprofessionell erarbeiteten Thesenpapier Argumentationshilfen sowohl für die Diskussion im Bundestag als auch in der Gesellschaft."
Die Arbeitsgruppe hält eine gesetzliche Regelung für notwendig und hofft, mit den "Göttinger Thesen" konkrete moralische Eckpunkte in die Debatte einzubringen. "Patientenverfügungen sollen frei, ohne äußeren Druck verfasst werden. Ein sozialgesetzlicher Anspruch auf palliativmedizinische Leistungen stärkt deshalb die Selbstbestimmung am Lebensende", betont Dr. med. Thela Wernstedt vom Tumorzentrum der MHH und ebenfalls Koordinatorin der Arbeitsgruppe.
"Arzt und Betreuer haben auch bei Vorliegen einer Patientenverfügung sorgfältig zu prüfen, ob der aktuelle Wille des Patienten erkennbar ist und ob sich dieser Wille gegenüber dem vorab geäußerten Willen geändert hat. Wir brauchen eine Kultur der Aufmerksamkeit auf den Patienten und zugleich auf den Sinn seiner Patientenverfügung. Nur so ist eine Achtung des Patientenwillens und eine menschenwürdige Begleitung schwer kranker und sterbender Menschen gewährleistet", ergänzt Dr. theol. Ralph Charbonnier, Zentrum für Gesundheitsethik an der evangelischen Akademie Loccum und Vorstandsmitglied der Akademie für Palliativmedizin und Hospizarbeit der Ärztekammer Niedersachsen.
Die AEM ist eine Fachgesellschaft für Menschen unterschiedler Professionen, überwiegend Mediziner und Krankenpfleger, Philosophen, Theologen und Juristen, die sich im Bereich der Ethik in Medizin und Gesundheitswesen engagieren. Bereits seit 1996 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe innerhalb der AEM mit dem thematischen Schwerpunkt "Sterben und Tod". Die Arbeitsgruppe begleitet seither die Entwicklungen der Diskussionen zur Ethik am Lebensende in Deutschland.
Weitere Informationen: Göttinger Thesen (pdf-Datei, 33 KB)
Nationaler Ethikrat legt Stellungnahme zur Sterbebegleitung vor
Berlin, 13. Juli 2006 (idw) - Nach intensiven Beratungen veröffentlichte der Nationale Ethikrat seine Stellungnahme Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende.
Der Ethikrat hat die Fragen eines verantwortlichen Umgangs mit dem Sterben eingehend diskutiert. Er hat umfangreiches Material gesichtet, Expertisen eingeholt, mit Ärzten und medizinischem Fachpersonal gesprochen und sich auf Tagungen in Augsburg und Münster der nach wie vor kontrovers geführten öffentlichen Diskussion gestellt. Das Ergebnis sind die nun vorgelegten Empfehlungen:
Der Nationale Ethikrat schlägt vor, die eingeführte, aber missverständliche und teilweise irreführende Terminologie von aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe aufzugeben. Entscheidungen und Handlungen am Lebensende, die sich mittelbar oder unmittelbar auf den Prozess des Sterbens und den Eintritt des Todes auswirken, können angemessen beschrieben und unterschieden werden, wenn man sich terminologisch an folgenden Begriffen orientiert: Sterbebegleitung, Therapie am Lebensende, Sterbenlassen, Beihilfe zur Selbsttötung, Tötung auf Verlangen.
Mit Blick auf Sterbebegleitung und Therapien am Lebensende unterstreicht der Ethikrat, dass jeder unheilbar kranke und sterbende Mensch Anspruch darauf hat, unter menschenwürdigen
Bedingungen behandelt, gepflegt und begleitet zu werden. Bei allen Maßnahmen der Sterbebegleitung und der Therapien am Lebensende ist der Wille des Betroffenen maßgebend. Jedem unheilbar kranken und sterbenden Menschen muss eine ausreichende palliativmedizinische Versorgung gewährt werden. Ärzte sollten dabei Aspekte der Lebensqualität des Patienten über solche der maximalen Verlängerung seines Lebens stellen dürfen, ohne strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen. Eine ausreichende stationäre und ambulante Versorgung in Pflegeheimen, Palliativstationen und Hospizen ist ebenso dringend geboten wie der Ausbau von Angeboten der interdisziplinären Aus- und Fortbildung für Ärzte und Pflegende im Umgang mit Schwerkranken und Sterbenden. Das ehrenamtliche Engagement bei der Sterbebegleitung sollte gefördert und unterstützt werden, und Angehörigen sollte eine kompetente Beratung über Pflege- und Versorgungsmöglichkeiten von schwer kranken Menschen zur Verfügung stehen. Es sollten arbeitsrechtliche Freistellungsansprüche eingeräumt werden, um nahe stehenden Personen die Begleitung eines Sterbenden zu ermöglichen.
Zum Sterbenlassen gehört, dass jeder Patient das Recht hat, eine medizinische Maßnahme abzulehnen, auch dann, wenn diese Maßnahme sein Leben verlängern könnte. Gleiches gilt, wenn der Betroffene zu einer Erklärung außer Stande ist, seine Ablehnung aber hinreichend sicher aus einer Patientenverfügung oder sonstigen verlässlichen Anhaltspunkten zu entnehmen ist. Sofern es keine sicheren Erkenntnisse über den Willen des Patienten gibt oder ein solcher nicht gebildet werden konnte, sollte für strafrechtliche und berufsrechtliche Sanktionen kein Raum sein, wenn eine medizinische Behandlung unter Abwägung ihrer Aussichten auf Erfolg, des Leidenszustandes des Patienten und seiner voraussichtlichen Lebenserwartung nicht mehr angezeigt ist und sie deshalb unterlassen, begrenzt oder beendet wird. In Zweifelsfällen hat die Erhaltung des Lebens Vorrang.
Was Suizid, Suizidintervention und Beihilfe zum Suizid betrifft, sollten Rechtsordnung und gesellschaftliche Praxis weiterhin darauf ausgerichtet sein, Menschen, auch wenn sie schwer krank sind, von dem Wunsch, sich selbst das Leben zu nehmen, abzubringen und ihnen eine Perspektive für ihr Leben zu eröffnen. Bestehen bei einem Suizidversuch eines schwer kranken Menschen klare Anhaltspunkte, dass der Versuch aufgrund eines ernsthaft bedachten Entschlusses erfolgt und dass der Betroffene jegliche Rettungsmaßnahme ablehnt, so sollen nach Auffassung der Mehrheit der Mitglieder des Nationalen Ethikrates Personen, die beispielsweise als Ärzte oder Angehörige eine besondere Einstandspflicht für den Suizidenten haben, von einer Intervention absehen dürfen, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Einige Mitglieder des Nationalen Ethikrates halten es für erforderlich, diese Möglichkeit auf Situationen zu beschränken, in denen die schwere Krankheit absehbar zum baldigen Tod führen wird.
Im Hinblick auf die Zulässigkeit der ärztlichen Beihilfe zum Suizid und der organisierten Beihilfe zum Suizid bestehen im Nationalen Ethikrat zum Teil unterschiedliche Auffassungen. Einmütig spricht sich der Nationale Ethikrat für ein strafbewehrtes Verbot einer gewinnorientiert betriebenen Beihilfe zum Suizid aus. Die Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) sollte beibehalten werden.
Die Stellungnahme Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende kann auf der Website des Nationalen Ethikrates eingesehen werden unter www.ethikrat.org/stellungnahmen/stellungnahmen.html
Sozialministerin Ross-Luttmann: Landesweites Netzwerk von Palliativstützpunkten soll Versorgung für Sterbende verbessern
Hannover, 14. März 2006 - Mit dem Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Palliativstützpunkten soll in Niedersachsen die medizinische Versorgung schwerst kranker und sterbender Menschen verbessert werden. Das sieht ein von Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann vorgestelltes Rahmenkonzept vor, das mit allen an der Palliativ-Versorgung beteiligten Leistungserbringern abgestimmt wurde.
"Die Palliativmedizin ermöglicht betroffenen Menschen einen weitgehend schmerzfreien und zugleich würdevollen Abschied. Sie bietet aber auch Angehörigen der sterbenden Menschen seelsorgerische Betreuung und leistet Hilfe bei der Bewältigung ihrer Trauer“, betonte die Ministerin.
In Niedersachsen sind in den vergangenen Jahren 104 ambulante Hospizdienste und 14 stationäre Hospize sowie 19 ambulante und stationäre Palliativeinrichtungen entstanden. "Wir wollen die vorhandenen Angebote in den Palliativstützpunkten weiter vernetzen und ausbauen. Wir bündeln Erfahrung, Fachwissen und Ehrenamt, um frühzeitig die richtigen Weichen für ein dichtes Netz der Hilfe vor Ort zu stellen“, erläuterte Ross-Luttmann.
In den Palliativstützpunkten kooperieren auf der Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung palliativmedizinisch qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte, ambulante Palliativdienste oder Pflegedienste mit qualifiziertem Fachpersonal, wohnortnahe ambulante und stationäre Hospize sowie Krankenhäuser mit einer geeigneten palliativmedizinischen Infrastruktur. Zu den Angeboten der Palliativstützpunkte zählt neben der wohnortnahen ambulanten und stationären Versorgung auch eine 24-Stunden-Hotline, die Angehörigen, Hausärzten sowie Alten- und Pflegeheimen Beratung und Hilfestellung bieten soll.
In einem ersten Schritt zum Aufbau eines landesweit flächendeckenden Netzes will Ministerin Ross-Luttmann in diesem Jahr zunächst zehn Palliativstützpunkte in solchen Gebieten fördern, in denen bereits die erforderlichen ambulanten und stationären Angebotsstrukturen der Palliativ-Versorgung vorhanden sind. Hierzu zählen die Gebiete Stade/Harburg, Lüneburg/Dannenberg, Oldenburg, Emsland/Vechta, Osnabrück, Celle, Wolfsburg/Braunschweig/Salzgitter, Hameln-Pyrmont/Hildesheim, Göttingen und die Region Hannover. Hierfür stellt die Landesregierung 250.000 Euro zur Verfügung. Die Landesförderung ist an die Voraussetzung
gebunden, dass die geförderten Palliativstützpunkte jeweils den Aufbau eines weiteren, neuen Stützpunktes vorbereiten und unterstützen. Dadurch können bis 2008 bereits bis zu 20 Palliativstützpunkte in Niedersachsen entstehen.
Das Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Palliativ-Versorgung in Niedersachsen sieht außerdem eine verstärkte Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Berufgruppen vor, die in die palliativmedizinische Versorgung eingebunden sind. Auch die ehrenamtlich Tätigen sollen fortgebildet werden. Zudem sollen Standards und Leitlinien entwickelt werden, die in Behandlungsschritte und Versorgungsketten integriert werden. Mit einer Bundesratsinitiative will Niedersachsen darüber hinaus die palliativmedizinische Ausbildung der Medizinstudierenden intensivieren und dafür sorgen, dass die Palliativmedizin in der Approbationsordnung der Ärzte zum Pflichtlehr- und Prüfungsfach wird.
Palliativmedizin fördern und Hospizarbeit in Niedersachsen stärker vernetzen / Entschließungsantrag von CDU und FDP für Novemberplenum des Landtages
Hannover, 4. November 2005 - Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP im Niedersächsischen Landtag wollen die Palliativmedizin fördern und die Hospizarbeit in Niedersachsen stärker vernetzen. Ziel eines Entschließungsantrages für das November-Plenum des Landtages ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur Schaffung von Palliativstützpunkten auf Kreis- bzw. Regionsebene. "Hierbei sollen nicht neue Institutionen geschaffen, sondern ein freiwilliger Zusammenschluss der Handelnden vor Ort in Netzwerken erreicht werden. Gemeinsam mit den unterschiedlichen Leistungserbringern soll so eine koordinierte wohnortbezogene Palliativ- und Hospizversorgung aufgebaut werden“, sagten die Fraktionsvorsitzenden David McAllister (CDU) und Dr. Philipp Rösler (FDP).
Dr. Philipp Rösler wies darauf hin, dass in Niedersachsen immer noch nicht genügend Ärztinnen und Ärzte über ausreichende palliativmedizinische Fachkenntnisse verfügten. Ihnen komme jedoch eine Schlüsselrolle für die schmerzmedizinisch kompetente Sterbebegleitung der Patienten zu. David McAllister sagte: "Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass dort, wo eine gute palliativmedizinische Versorgung der Bevölkerung besteht, der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe zurückgeht. Zielsetzung von Hospizarbeit und Palliativmedizin ist, dass Menschen an der Hand eines anderen Menschen sterben können, nicht durch die Hand eines anderen.“
Neue Möglichkeiten der Finanzierung von multiprofessionellen Teams durch die Krankenkassen sollen geprüft und in das Konzept mit einbezogen werden. Multiprofessionelle Teams aus entsprechend ausgebildeten Ärzten und Pflegekräften sollen die ärztliche Betreuung und Pflege Sterbender zu Hause übernehmen und den Angehörigen nötigenfalls rund um die Uhr zur Seite stehen. Dazu soll auf Bundesebene ein neuer Rechtsanspruch für Patienten auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen werden. Die Kassen sollen die rechtliche Grundlage bekommen, mit diesen neuen Teams entsprechend abzurechnen.
Schließlich streben CDU und FDP eine Bundesratsinitiative an, um das Thema Palliativmedizin als Pflichtlehrfach und Pflichtprüfungsfach in das Studium der Medizin zu integrieren. Dazu muss die Approbationsordnung für Ärzte geändert werden.
Weitere Informationen: Entschließungsantrag (pdf-Datei, 16 KB)
Zypries fordert Debatte über Sterbehilfe
Hamburg, 2. November 2005 (ots) - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat einen "kontroversen und konstruktiven Streit mit breiter Beteiligung" über das Thema Sterbehilfe gefordert, zugleich aber jede Form von aktiver Hilfe beim Selbstmord ausgeschlossen: "Den letzten Schritt zum Tod muss der Patient selbst tun - und kein anderer. Hier müssen wir klar sein und sagen: Wehret den Anfängen!", sagt die SPD-Politikerin der ZEIT (Nr. 45 vom 3. November 2005).
"Ich meine, dass wir das Sterben wieder mehr als Teil des Lebens begreifen sollten. Zwangsläufig würden wir uns dann auch endlich stärker mit der Hospizbewegung und mit der Palliativmedizin beschäftigen. Das wäre gut so - und auch höchste Zeit", begründet Zypries ihren Vorstoß. Sie beklagt Mängel in der deutschen Palliativmedizin: "Wir müssen sie in Deutschland noch mehr unterstützen und weiterentwickeln, denn im internationalen Vergleich hinken wir hinterher."
Die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe begründet die Justizministerin unter anderem mit der Gefahr von Missbrauch: "Ich möchte nicht, dass Menschen jemals in eine Lage geraten, wo möglicher Druck von Verwandten oder drohende hohe Gesundheitskosten sie dazu zwingen könnten, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Wer die aktive Sterbehilfe erlaubt, erleichtert solche Situationen." Zypries widerspricht damit dem Hamburger CDU-Justizsenator Roger Kusch, der die aktive Sterbehilfe unterstützt.
Zypries fordert eine Stärkung der Patientenverfügung. "Generell gilt: Der Arzt empfiehlt eine Therapie, der Patient entscheidet, ob er sich ihr unterziehen will. Diese Regel sollte auch für den Moment gelten, in dem sich der Patient nicht mehr äußern kann."
Erster Spatenstich für neues Palliativzentrum in Göttingen
Göttingen, 6. Oktober 2005 (ukg/ek) - Am Donnerstag, dem 13. Oktober 2005 findet symbolisch der Erste Spatenstich für das Palliativzentrum der Universität Göttingen statt. "Schwerstkranke Menschen aus Göttingen und Umgebung können hier ab 2006 unter besten Bedingungen versorgt werden. Für die großzügige Förderung des Palliativzentrums danken wir der Deutschen Krebshilfe sehr“, sagt Priv. Doz. Dr. Günter Bergmann, Vorstand Krankenversorgung. "Wir sind nun auf einem guten Weg“, so Veronika Frels, Vorsitzende des Fördervereins für Palliativpatienten an der Universitätsklinik Göttingen. "Mit dem Baubeginn erhoffen wir uns noch einmal einen Schub für die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung.“
Der Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen erhält ein Palliativzentrum und eine auf fünf Jahre befristete Stiftungsprofessur für Palliativmedizin. Die Deutsche Krebshilfe investiert insgesamt 3 Millionen Euro in den Bau und 0,5 Millionen Euro in die Stiftungsprofessur. Das Zentrum wird Platz bieten für 10 Patienten. Außerdem ist ein ambulant-palliativer Bereich für die Versorgung der Palliativpatienten vorgesehen. Der Erste Spatenstich stellt einen wichtigen Schritt im Zeitplan der Baumaßnahmen dar. Die Eröffnung des Palliativzentrums soll im November 2006 stattfinden.
Weitere Informationen: Förderverein für Palliativpatienten an der Universitätsklinik Göttingen, Vorsitzende Veronika Frels, Am Weißen Steine 14, 37085 Göttingen, Tel.: 0551/705490, E-Mail: info@larsen-frels.com
Einhellige Ablehnung der Pläne von Dignitas / Von der Leyen und Käßmann: "Dignitas schlägt völlig falschen Weg ein“ / Bundesärztekammer: "Aktive Sterbehilfe lehnen wir kategorisch ab"
Hannover/Berlin, 26. September 2005 - "Sterben ist ein gewichtiges Thema, das nicht verdrängt werden darf. Nur allzu oft werden Todkranke mit ihren Wünschen und Ängsten in unserem Land ausgegrenzt. An diesem Punkt müssen wir ansetzen. Deshalb halten wir den Weg, den das Unternehmen Dignitas einschlägt, für völlig falsch", so Landesbischöfin Margot Käßmann zu den Plänen der schweizerischen Sterbehilfe-Organisation, in Hannover einen Verein und damit eine Zweigstelle zu gründen. "Dignitas setzt nur auf den schnellen Tod. Damit schlägt Dignitas die Tür zu, das Sterben als ein Stück Leben zu begreifen und es als wichtige Zeit anzunehmen", argumentiert Niedersachsens Sozialministerin Ursula von der Leyen.
Die wachsende Anzahl älterer Menschen werde die Gesellschaft in Zukunft immer häufiger vor die Frage der Sterbebegleitung stellen. Deshalb setzen sich Käßmann und von der Leyen weiterhin verstärkt für ein Sterben in Würde ein. "Unser Ziel muss es sein, die Hospizbewegung und die Palliativversorgung zu stärken, die ambulant und stationär hervorragende Arbeit leistet. Wir brauchen eine starke Palliativversorgung, damit es uns als Gesellschaft gelingt, sterbende Menschen schmerzfrei und würdevoll in den Tod zu begleiten", erklären Käßmann und von der Leyen. "Deshalb arbeiten wir am Ausbau eines flächendeckenden Netzes der Palliativersorgung in Niedersachsen", sagte von der Leyen.
"Wir müssen", so betont die Landesbischöfin, "dem Sterben Raum und Zeit geben. Sterben ist keine Angelegenheit, die schnell und effektiv gestaltet werden kann. Unter Zeitdruck kann es zu Kurzschlussreaktionen kommen, die kein Mensch rückgängig machen kann". Diese fatalen Entscheidungen könnten auch für Angehörige zu einer tiefen Belastung werden. Die Versuchung, dem Leben in schwerer Krankheit und Leid ein schnelles Ende zu setzen, sei oftmals groß. Doch sie führe nicht zu Würde, sondern werde schnell zum vermeintlich einzigen Ausweg.
Viele Menschen wüssten gar nicht, dass es eine Palliativversorgung gebe. Auch die christliche Patientenverfügung, die festlegt, dass gegen den Willen des Patienten keine lebensverlängernden Maßnahmen
eingesetzt werden, sei noch zu wenig bekannt.
Das würdevolle Begleiten Angehöriger in den letzten Stunden müsse wieder stärker als ein Teil der Kultur empfunden werden. Käßmann und von der Leyen warnen vor der gesellschaftlichen Entwicklung, sich der Alten und Kranken zu entledigen. So eine Gesellschaft sei menschenverachtend und zynisch. "Uns muss es darum gehen, das Sterben als Teil des Lebens zu sehen, die Sterbenden nicht ausgrenzen, sondern in unserer Mitte zu behalten", heben Käßmann und von der Leyen hervor.
Auch die Bundesärztekammer wendete sich gegen die Pläne von Dignitas. "Für uns Ärztinnen und Ärzte wird auch in Zukunft die Maxime gelten: Der Patient hat das Recht auf einen würdigen Tod, aber er hat nicht das Recht, getötet zu werden. Aktive Sterbehilfe lehnen wir deshalb kategorisch ab", so der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Jörg-Dietrich Hoppe. Er plädiert für den Einsatz der modernen Palliativmedizin, die bereits heute in der Lage sei, Schmerzen und anderes Leid auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Unheilbar kranke Menschen könnten ihr Leben bis zuletzt als lebenswert empfinden, wenn sie professionell betreut und Zuwendung erfahren würden, so Hoppe. Diese Auffassung vertritt auch das Bundesgesundheitsministerium.
Gutachten zur Palliativ-Versorgung in Niedersachsen weiter in der Diskussion / "Ärzte Zeitung" dokumentiert aktuelle Entwicklung
Hannover, 21. September - Die "Ärzte Zeitung" befaßt sich in ihrer heutigen Ausgabe mit dem Gutachten "Palliativ-Versorgung in Niedersachsen", das im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen erarbeitet und im Oktober 2004 veröffentlicht worden war.
Während das Gutachten, vor allem wegen der Empfehlung, keine weiteren Palliativstationen zu errichten, umstritten war (u.a. hatte die Ärztekammer Niedersachsen kritisch dazu Stellung genommen), haben - so die "Ärzte Zeitung" - inzwischen mindestens drei weitere Palliativstationen in Krankenhäusern Niedersachsens ihren Dienst aufgenommen und eine weitere Station soll bald in Braunschweig eröffnet werden.
"Palliativstationen sind der Kristallisationskern der Versorgung von Sterbenskranken" - mit diesen Worten wird im Zeitungsbericht der Vorsitzende der Akademie für Palliativmedizin und Hospizarbeit, Dr. med. Rolf Holbe, zitiert.
Dem Vernehmen nach will das Ministerium jetzt "ein neu geschaffenes Fachgremium moderieren, das die Empfehlungen des Gutachtens konkretisieren soll."
Weiterlesen:
Baustart für erstes Palliativzentrum in Niedersachsen / Göttinger Uni-Klinik erhält Spezialeinrichtung für Versorgung von Krebskranken
Göttingen, 18. August (pid-nie) - Der Bau des ersten Palliativzentrums in Niedersachsen ist jetzt endgültig gesichert. Am 1. Oktober werden am Göttinger Universitätsklinikum die Bauarbeiten für das Zentrum für Palliativmedizin zur speziellen Versorgung von schwerkranken Krebspatienten beginnen. Inzwischen liege der Zuwendungsbescheid für die Finanzierung des Bauprojekts vor, sagte die Sprecherin des Bereichs Humanmedizin Bettina Bulle.
Insgesamt werden acht Millionen Euro in Göttingen investiert. Dafür wird auf zwei Stationen im Bettenhaus 2 des Klinikums das neue Palliativzentrum errichtet, an das auch eine Tagesklinik für die ambulante Versorgung von Palliativpatienten angeschlossen ist. In diese Ambulanz wird dann auch das vielfach preisgekrönte Projekt "Support" integriert, dessen Mitarbeiter schwerkranke Krebspatienten zu Hause betreuen. Parallel zu den Bauarbeiten wird die Onkologie des Klinikums grundlegend saniert.
Die Hälfte der Kosten trägt der Bund. Für den 50-prozentigen Landesanteil kommt in erster Linie die Deutsche Krebshilfe auf, die den Bau mit drei Millionen Euro fördert. Außerdem stellt die Krebshilfe 500.000 Euro für eine neue Stiftungsprofessur für Palliativmedizin am Bereich Humanmedizin in Göttingen zur Verfügung. Die restlichen Gelder kommen vom Förderverein für Palliativmedizin und der Universität.
Die Bauarbeiten werden voraussichtlich elf Monate dauern, sagte Bulle. Damit könnte das Zentrum Ende nächsten Jahres eröffnet werden. Das Göttinger Palliativzentrum ist die bundesweit fünfte Einrichtung dieser Art. Ähnliche Zentren gibt es bislang nur in Köln, Bonn, Aachen und München. Die schwerkranken Krebspatienten bekommen dort eine besondere medizinische, psychologische und soziale Betreuung, die darauf abzielt, ihre Leiden durch eine individuell angepasste Schmerzbehandlung zu lindern und ihre Lebensqualität zu stabilisieren oder zu verbessern. Der Aufenthalt soll nur begrenzt sein, die Patienten sollen möglichst schnell wieder in die häusliche oder ambulante Pflege entlassen werden.
Klinikum Hannover Siloah eröffnet Palliativstation
Hannover, 20. Juli - Ende Juli 2005 hat das Klinikum Hannover Siloah eine Palliativstation für schwerstkranke Patienten eröffnet. Ziel der Palliativstation ist es, Patienten mit nicht mehr heilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankungen im letzten Stadium ihres Lebens eine bessere Lebensqualität zu bieten. Patienten soll die Möglichkeit gegeben werden, zu Hause in vertrauter Umgebung im Kreise der Familie oder Freunde zu sterben. Dazu besteht seit längerem eine enge Kooperation mit dem Ambulanzdienst des Hospiz
Luise.
Die Palliativstation mit acht Betten bietet Einzelzimmer und Unterbringungsmöglichkeiten für Angehörige. Die Räumlichkeiten wurden in häuslicher Atmosphäre eingerichtet und bieten Rückzugsmöglichkeiten. Zur Unterstützung der Palliativstation wurde ein Förderkreis für Palliativmedizin und –pflege im Klinikum Hannover e.V. gegründet.
Begründerin der modernen Hospizbewegung ist tot
Bonn, 19. Juli (DGP) - Dame Cicely Saunders, die Begründerin der modernen Hospizbewegung, ist am 14. Juli 2005 im Alter von 87 Jahren im Hospiz St.Christopher’s in London gestorben. Dame Cicely Saunders wurde bekannt durch ihr Engagement in der Betreuung unheilbar kranker und sterbender Menschen. Sie erntete für dieses Engagement weltweite Anerkennung und Dankbarkeit. Das Hospiz St.Christopher’s in London, das sie selbst im Jahr 1967 gegründet hatte, wurde für Hospiz- und Palliativeinrichtungen auf der ganzen Welt zum nachahmenswerten Vorbild in dem Bemühen, unheilbar kranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige in ihrer letzten Lebenszeit so gut wie möglich zu betreuen und zu begleiten. Als gelernte Krankenschwester, Sozialarbeiterin und Ärztin verkörperte sie in ihrer Person symbolhaft den multiprofessionellen Ansatz von "hospice and palliative care“, wie das Bemühen um Schwerkranke und Sterbende in den angloamerikanischen Ländern bald genannt wurde. Auf dem 104. Deutschen Ärztetag 2004 in Bremen wurde ihr für ihre Verdienste die Paracelsus-Medaille, die höchste Auszeichnung der Deutschen Ärzteschaft, verliehen.
TK erhöht Leistungen für Hospizpatienten
Hannover, 14. Juli - Die Techniker Krankenkasse (TK) hat bessere Leistungen für Hospizpatienten beschlossen. Wer stationär in einem Hospiz versorgt wird, erhielt von der TK bisher einen täglichen Zuschuss von knapp 145 Euro. Dieser Zuschuss wurde nun auf rund 242 Euro pro Tag erhöht – eine Steigerung um 66 Prozent. Damit sollen die betroffenen Familien der schwerstkranken Menschen stärker finanziell entlastet werden.
In Niedersachsen gibt es bislang zehn stationäre Hospize. "Hospize bedeuten für viele Menschen in ihrer letzten Lebensphase eine wichtige Hilfe. Freunde, Angehörige aber auch andere Institutionen sind alleine oft nicht in der Lage, den besonderen Anforderungen in dieser Situation gerecht zu werden“, sagte ein Sprecher der TK-Landesvertretung Niedersachsen.
Keine Tötung auf Verlangen – Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Einbecker Chefarzt ein
Göttingen, 29. Juni (pid) - Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Chefarzt aus Einbeck (Kreis Northeim) wegen des Verdachts der Tötung auf Verlangen eingestellt. Ein Sachverständigen-Gutachten habe ergeben, dass der Vorwurf der unerlaubten Sterbehilfe nicht haltbar sei, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hans-Hugo Heimgärtner.
Die Staatsanwaltschaft war auf die Strafanzeige eines Krankenkassenverbandes hin aktiv geworden. Dieser hatte dem 65jährigen Krebsspezialisten vorgeworfen, durch eine medizinisch nicht indizierte Behandlung den Tod einer krebskranken Frau verursacht zu haben. Die Patientin, die im Februar 2003 verstorben war, sei durch einen "Medikamenten-Cocktail" zu Tode gekommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin die Krankenakten beschlagnahmt und einen medizinischen Sachverständigen mit der Prüfung des Falles beauftragt. Dessen ausführliches und gründliches Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass es bei der Diagnostik und Behandlung der Patientin zu keinen Verstößen gegen die Regeln der ärztlichen Kunst gekommen sei, sagte Heimgärtner. Die Medikamente seien relativ niedrig dosiert und die palliativmedizinische Versorgung mit schmerzstillenden und beruhigenden Mitteln begründet und angemessen gewesen. Vor allem aber sei die Behandlung sowohl mit der Patientin als auch mit deren Angehörigen abgesprochen gewesen.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatten sich sowohl die Geschäftsführung des Einbecker Krankenhauses als auch der Ärzteverein Einbeck hinter den Mediziner gestellt. |
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